ID | PH_38000 |
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Preis | 89,00€ zzgl. Ust. |
Kategorie | Personal & Human Resources |
Veranstalter | Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG |
Dauer | 14:00 bis 15:00 Uhr |
Whistleblowing im Spannungsfeld zwischen dem Recht zur Offenlegung von Missständen und den Loyalitätspflichten: Beschäftigte und Beamte im öffentlichen Dienst müssen einerseits die Verschwiegenheitspflicht wahren, andererseits bei Missständen tätig werden. Daher gibt die EU-Whistleblowing-Richtlinie Rahmenbedingungen für den Schutz von Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, vor. Das Webinar zeigt Ihnen, welche Pflichten auf Sie als öffentliche Verwaltung zukommen, worauf Sie sich einstellen müssen und wie Sie mit internen Meldestellen unnötige Rufschädigungen vermeiden können. Sie erfahren, wie Sie eine Kultur des Misstrauens verhindern und den Wert von Hinweisgebersystemen für Ihr Compliance-System in den Köpfen Ihrer Beschäftigten verankern. Neben rechtlichen Ausführungen erwarten Sie auch praktische Tipps zur Umsetzung und der Einbindung in das vorhandene Compliance-System.
Inhalte
- Hintergrund und Stand des Gesetzgebungsverfahrens
- Meldungen (Meldekanäle, Meldestellen und Meldeverfahren)
- Reaktionen auf festgestellte Verstöße und Überprüfung des Hinweisgebersystems
- Vertraulichkeit und Schutz der Identität
- Datenschutz und Dokumentation
- Arbeitsrechtliche Aspekte (BetrVG, Rechte/Pflichten der Beschäftigten)
Ihr Nutzen
- Sie erhalten einen Überblick über die Rechte und Pflichten des HinSchG.
- Sie erfahren, welche Anforderungen eine interne Meldestelle erfüllen muss.
- Sie können Hinweisgebermeldungen strukturiert verarbeiten.
- Best-Practice-Hinweise helfen Ihnen bei der Umsetzung.
Teilnehmende
Geeignet für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die mit Hinweisgebermeldungen, eingehenden Beschwerden oder HR-Prozessen betraut sind oder dies zukünftig tun möchten. Auch öffentliche Verwaltungen, die keine interne Meldestelle einrichten müssen, erhalten hilfreiche Tipps zum Umgang mit Hinweisgebern.
Experte
Thomas Kreuz studierte und promovierte an der Eberhard Karls Universität in Tübingen und legte dort den Grundstein für seine Tätigkeit im Bereich der Compliance-Beratung. Anschließend war er mehr als ein Jahrzehnt bei zwei deutschen Großkanzleien sowie in einer irischen Großkanzlei (Mason Hayes & Curran) in Dublin tätig. Bei OPPENLÄNDER ist er seit 2023. Er ist ein erfahrener Gesellschaftsrechtler mit Schwerpunkten im Bereich Compliance und Organhaftung, der für seine Mandanten nicht nur die juristisch, sondern auch wirtschaftlich optimale Lösung im Blick behält und sie durch klare Handlungsempfehlungen bei ihren Entscheidungen unterstützt.
Technische Hinweise
Der Zugang zum Webinar erfolgt über die Software „Zoom“. Hier lassen sich Videokonferenzen auch ohne Anmeldung/Registrierung durchführen. Sie können das Programm entweder als Webanwendung oder als Anwendung auf Ihrem Computer starten, sollten Sie Zoom bereits installiert haben. Für eine optimale Verbindung benötigen Sie:
- eine aktuelle Version des Browsers Chrome (Empfehlung), Firefox oder Internet Explorer/Microsoft Edge
- eine stabile Internetverbindung
- ein Headset oder eingebaute bzw. angeschlossene Audioboxen an Ihrem PC/Notebook/Mac.
Die Zugangsdaten erhalten Sie vor dem Webinar in gesonderter Mail. Weitere technische Hinweise finden Sie ebenfalls zum Herunterladen in Ihrer persönlichen Lernumgebung.
Bitte beachten Sie
Für dieses Webinar ist eine Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen erforderlich. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, behalten wir uns das Recht vor, das Webinar rechtzeitig vor Beginn abzusagen.
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Genügend freie Plätze
Termine
14:00 bis 15:00 UhrPreis: 89,00€ zzgl. Ust.