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Home Ausschreibung & Vergabe – Bieter Das Lieferkettengesetz im Vergabeverfahren aus Bietersicht
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Webinar

Das Lieferkettengesetz im Vergabeverfahren aus Bietersicht

Ticketreservierung ist derzeit nicht möglich
ID AVB_37682
Kategorie Ausschreibung & Vergabe – Bieter
Veranstalter Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
Dauer 14:00 bis 15:00 Uhr

Am 1. Januar 2023 ist das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die Menschenrechte und die Umwelt entlang der Lieferkette zu schützen. Die Vorgaben des LkSG können für Unternehmen auch dann gelten, wenn sie sich an Vergabeverfahren der öffentlichen Hand beteiligen. Die Vorgaben des LkSG müssen dann schon im Vergabeverfahren berücksichtigt werden.
Unser Webinar bietet Ihnen einen Überblick über das LkSG und zeigt Lösungen im Vergabeverfahren auf.

Inhalte

  • Grundlagen: Wozu dient das LkSG?
  • Wann ist das LkSG anwendbar?
  • Wie kommt das LkSG ins Vergabeverfahren?
  • Was müssen Bieter im Vergabeverfahren beachten?
  • Welche Rechtsschutzmöglichkeiten und welche Risiken gibt es?

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten einen Überblick über die Inhalte des LkSG.
  • Sie lernen, wie Sie die Anwendbarkeit des LkSG auf Ihr Unternehmen prüfen.
  • Sie erfahren, welche Anforderungen das LkSG stellt und wie diese in Vergabeverfahren zur Anwendung kommen können.
  • Praxisrelevante Beispiele zeigen Ihnen, wie Sie mit dem LkSG umgehen und wie Sie Ihre Rechte im Vergabeverfahren sichern.

Teilnehmende

Geeignet für alle Unternehmen und Mitarbeitende von Unternehmen, die zur Anwendung des LkSG verpflichtet sind und sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.

Hinweis: Dieses Webinar richtet sich an Unternehmen als Auftragnehmer. Sie sind Auftraggeber und in einer Vergabestelle tätig? Dann ist dieses Webinar die passende Wahl für Sie.

Experten

Dr. Matthias Ulshöfer ist Rechtsanwalt und Partner, Fachanwalt für Vergaberecht und Leiter der Vergaberechtspraxis bei OPPENLÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Stuttgart. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt seit vielen Jahren im Vergaberecht und im Kartellrecht. Er berät und vertritt öffentliche Auftraggeber bei der rechtssicheren Gestaltung von Vergabeverfahren und Bieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Besondere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der Prozessführung vor allen Vergabenachprüfungsinstanzen und Gerichten, in der Beratung zu komplexen Vergabeverfahren und im Infrastrukturbereich. Er ist Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Vergabe- und Kartellrecht und hält regelmäßig Fachvorträge. Er wird in allen einschlägigen Handbüchern seit Jahren als „Führender Name“ bzw. „Häufig empfohlener Anwalt“ gelistet.

Dr. Joachim Ott ist Rechtsanwalt bei OPPENLÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Stuttgart. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei im Vergaberecht und im Kartellrecht. Er berät und vertritt regelmäßig öffentliche Auftraggeber bei der rechtssicheren Gestaltung von Vergabeverfahren und Bieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor den Vergabekammern der Länder und des Bundes sowie den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte. Daneben veröffentlicht Dr. Joachim Ott regelmäßig vergaberechtliche Fachbeiträge.

Technische Hinweise

Der Zugang zum Webinar erfolgt über die Software „Zoom“. Hier lassen sich Videokonferenzen auch ohne Anmeldung/Registrierung durchführen. Sie können das Programm entweder als Webanwendung oder als Anwendung auf Ihrem Computer starten, sollten Sie Zoom bereits installiert haben. Für eine optimale Verbindung benötigen Sie:

  • aktuelle Version des Browsers Chrome (Empfehlung), Firefox oder Internet Explorer/Microsoft Edge
  • eine stabile Internetverbindung
  • ein Headset oder eingebaute bzw. angeschlossene Audioboxen an Ihrem PC/Notebook/Mac

Die Zugangsdaten erhalten Sie vor dem Webinar in gesonderter Mail. Weitere technische Hinweise finden Sie ebenfalls zum Herunterladen in Ihrer persönlichen Lernumgebung.

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Breitscheidstraße 69
70176 Stuttgart

Telefon 0711.6 66 01-983
Mo – Do: 8 -17 Uhr, Fr: 8 – 14 Uhr

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