

Kaminfeuergespräche Vergabe - Von der Praxis für die Praxis „Da fehlt was... Kein Problem! Oder doch?“ – Nachforderung und Aufklärung
ID | AVV_59740 |
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Preis | 0,00€ zzgl. Ust. |
Kategorie | Ausschreibung & Vergabe – Vergabestelle |
Veranstalter | Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG |
Dauer | 14:30 bis 15:30 Uhr |
Ein fehlendes Dokument, eine unklare Angabe – kann das nachgefordert werden oder ist der Bieter zwingend auszuschließen? Im Vergabeverfahren ist die Abgrenzung zwischen zulässiger Nachforderung, Aufklärung und unzulässiger Nachverhandlung oft schwierig. In diesem Onlinetreffen wird anhand eines konkreten Praxisfalls beleuchtet, welche Nachforderungen möglich sind, wann eine Bieteraufklärung zulässig ist und wo klare rechtliche Grenzen bestehen.
In der ersten Hälfte wird der Praxisfall vorgestellt, im zweiten Teil folgt eine offene Diskussionsrunde, in der die Teilnehmenden ihre eigenen Erfahrungen einbringen und Fragen stellen können.
Inhalte
- Vorstellung eines Praxisfalls zur Nachforderung und Aufklärung im Vergabeverfahren
- Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen: Was darf nachgefordert werden, was nicht?
- Wo sind die Grenzen der Aufklärung?
- Offene Gesprächsrunde mit Diskussion über eigene Erfahrungen und typische Herausforderungen
Ihr Nutzen
- Klarheit über die rechtlichen Vorgaben zur Nachforderung und Aufklärung von Unterlagen
- Praktische Erkenntnisse zu Risiken und Möglichkeiten im Vergabeverfahren
- Erfahrungsaustausch mit anderen Fachleuten über vergleichbare Vergabefälle
Teilnehmende
Geeignet für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die sich mit Ausschreibungen beschäftigen und an einem praxisnahen Austausch über aktuelle Vergabefälle interessiert sind. Auch beauftragte Planer und Dienstleister sind herzlich eingeladen, um ihre Perspektiven und Erfahrungen einzubringen.
Experten
Jonathan Birkner ist Zertifizierter Vergabepraktiker und Leiter der Vergabeberatung des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Er und sein Team unterstützen die ausschreibenden Stellen bei der rechtskonformen und zielgerichteten Abwicklung von Vergabeverfahren.
Peter Creutz ist Fachanwalt für Bau-, Architekten- und Vergaberecht, Partner der Kanzlei CREUTZ VON MALTZAHN. Er berät öffentliche Auftraggeber in allen Fragen rund um Vergabe, Bau und Immobilien und bringt langjährige Erfahrung als Referent für Vergaberecht mit.

Ausgebucht
Termine
14:30 bis 15:30 UhrPreis: 0,00€ zzgl. Ust.