

Kaminfeuergespräche Vergabe - Von der Praxis für die Praxis „Oder gleichwertig‘ – Zauberformel oder Stolperfalle? Produktnennungen im Vergabeverfahren richtig einsetzen
ID | AVV_65105 |
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Preis | 0,00€ zzgl. Ust. |
Kategorie | Ausschreibung & Vergabe – Vergabestelle |
Veranstalter | Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG |
Dauer | 14:30 bis 15:30 Uhr |
In diesem Onlinetreffen steht die Frage im Mittelpunkt, wann Produktnennungen im Vergabeverfahren zulässig sind und welche Rolle die Formulierung „oder gleichwertig“ dabei spielt. Diskutiert werden die Unterschiede zwischen produktscharfer Ausschreibung und Referenzproduktnennung, die Grenzen der Zulässigkeit sowie die Folgen fehlerhafter Formulierungen. Im zweiten Teil folgt eine offene Diskussion mit den Teilnehmenden zu ihren Erfahrungen und Fragen.
Inhalte
- Vorstellung eines Praxisfalls: IT-Beschaffung mit unzulässiger Produktnennung („oder gleichwertig“ als Feigenblatt).
- Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für Produktnennungen und Gleichwertigkeitsklauseln.
- Offene Gesprächsrunde mit Diskussion über Praxisprobleme, Erfahrungen und Lösungsansätze.
Ihr Nutzen
- Einblick in die rechtlichen Anforderungen an Produktnennungen im Vergabeverfahren.
- Praktische Erkenntnisse zu den Herausforderungen bei produktscharfen Ausschreibungen und Referenzproduktnennungen.
- Austausch mit Fachkollegen über Erfahrungen, Lösungsansätze und Best Practices.
Teilnehmende
Geeignet für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die sich mit Ausschreibungen beschäftigen und an einem praxisnahen Austausch über aktuelle Vergabefälle interessiert sind. Auch beauftragte Planer und Dienstleister sind herzlich eingeladen, um ihre Perspektiven und Erfahrungen einzubringen.
Experten
Axel Bühler
Ass. iur. mit langjähriger Erfahrung als Ausschreiber in einer großen Einrichtung des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg, spezialisiert auf IT-Vergabeverfahren. Vergabe ist seine Leidenschaft. Als Mitarbeiter der Vergabeberatung begleitet er öffentliche Auftraggeber insbesondere bei der Durchführung von Liefer- und Dienstleistungsverfahren.
Peter Creutz
Fachanwalt für Bau-, Architekten- und Vergaberecht, Partner der Kanzlei CREUTZ VON MALTZAHN. Er berät öffentliche Auftraggeber in allen Fragen rund um Vergabe, Bau und Immobilien und bringt langjährige Erfahrung als Referent für Vergaberecht mit.
Technische Hinweise
Der Zugang zum Webinar erfolgt über die Software „Teams“. Hier lassen sich Videokonferenzen auch ohne Anmeldung/Registrierung durchführen. Sie können das Programm entweder als Webanwendung oder als Anwendung auf Ihrem Computer starten, sollten Sie Zoom bereits installiert haben. Für eine optimale Verbindung, benötigen Sie:
- eine aktuelle Version des Browsers Chrome (Empfehlung), Firefox oder Internet Explorer/Microsoft Edge
- eine stabile Internetverbindung
- ein Headset oder eingebaute bzw. angeschlossene Audioboxen an Ihrem PC/Notebook/Mac
Die Zugangsdaten erhalten Sie vor dem Webinar in gesonderter Mail. Weitere technische Hinweise finden Sie ebenfalls zum Herunterladen in Ihrer persönlichen Lernumgebung.

Nur noch wenige freie Plätze
Termine
14:30 bis 15:30 UhrPreis: 0,00€ zzgl. Ust.