Das Lieferkettengesetz im Vergabeverfahren – ein Überblick für Vergabestellen
ID | AVV_37668 |
---|---|
Kategorie | Ausschreibung & Vergabe – Vergabestelle |
Veranstalter | Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG |
Dauer | 14:00 bis 15:00 Uhr |
Am 1. Januar 2023 ist das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die Menschenrechte und die Umwelt entlang der Lieferkette zu schützen. Auch öffentliche Auftraggeber können Unternehmen sein! Sie sind dann bei der Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen unmittelbar selbst an das LkSG gebunden. Aber auch sonst haben sie die Einhaltung der spezifischen Vorgaben des LkSG durch betroffene Unternehmen zu überprüfen und ggf. einen Ausschluss vom Vergabeverfahren auszusprechen. Die Vorgaben des LkSG müssen also schon im Vergabeverfahren berücksichtigt werden.
Unser Webinar bietet Ihnen einen Überblick über das LkSG und zeigt Lösungen auf, wie die Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden können.
Inhalte
- Grundlagen: Wozu dient das LkSG?
- Wann und auf wen ist das LkSG anwendbar?
- Wie kommen die Vorgaben des LkSG ins Vergabeverfahren?
- Was sind die Konsequenzen von Verstößen gegen das LkSG?
- Was müssen Auftraggeber im Vergabeverfahren beachten?
Ihr Nutzen
- Sie erhalten einen Überblick über die Inhalte des LkSG.
- Sie lernen, wie Sie die Anwendbarkeit des LkSG auf Ihre Behörde prüfen.
- Sie erfahren, welche Anforderungen das LkSG stellt und wie Sie diese in Vergabeverfahren einfließen lassen.
- Praxisrelevante Beispiele zeigen Ihnen, wie Sie mit dem LkSG umgehen.
Teilnehmende
Geeignet für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die Vergabeverfahren gestalten, die Anwendbarkeit des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes prüfen und dessen Anforderungen in Vergabeunterlagen einfließen lassen müssen.
Hinweis: Dieses Webinar richtet sich an öffentliche Verwaltungen als Auftraggeber. Sie sind Auftragnehmer? Dann ist dieses Webinar die passende Wahl für Sie.
Experten
Dr. Matthias Ulshöfer ist Rechtsanwalt und Partner, Fachanwalt für Vergaberecht und Leiter der Vergaberechtspraxis bei OPPENLÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Stuttgart. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt seit vielen Jahren im Vergaberecht und im Kartellrecht. Er berät und vertritt öffentliche Auftraggeber bei der rechtssicheren Gestaltung von Vergabeverfahren und Bieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Besondere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der Prozessführung vor allen Vergabenachprüfungsinstanzen und Gerichten, in der Beratung zu komplexen Vergabeverfahren und im Infrastrukturbereich. Er ist Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Vergabe- und Kartellrecht und hält regelmäßig Fachvorträge. Er wird in allen einschlägigen Handbüchern seit Jahren als „Führender Name“ bzw. „Häufig empfohlener Anwalt“ gelistet.
Dr. Joachim Ott ist Rechtsanwalt bei OPPENLÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Stuttgart. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei im Vergaberecht und im Kartellrecht. Er berät und vertritt regelmäßig öffentliche Auftraggeber bei der rechtssicheren Gestaltung von Vergabeverfahren und Bieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor den Vergabekammern der Länder und des Bundes sowie den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte. Daneben veröffentlicht Dr. Joachim Ott regelmäßig vergaberechtliche Fachbeiträge.
Technische Hinweise
Der Zugang zum Webinar erfolgt über die Software „Zoom“. Hier lassen sich Videokonferenzen auch ohne Anmeldung/Registrierung durchführen. Sie können das Programm entweder als Webanwendung oder als Anwendung auf Ihrem Computer starten, sollten Sie Zoom bereits installiert haben. Für eine optimale Verbindung benötigen Sie:
- aktuelle Version des Browsers Chrome (Empfehlung), Firefox oder Internet Explorer/Microsoft Edge
- eine stabile Internetverbindung
- ein Headset oder eingebaute bzw. angeschlossene Audioboxen an Ihrem PC/Notebook/Mac
Die Zugangsdaten erhalten Sie vor dem Webinar in gesonderter Mail. Weitere technische Hinweise finden Sie ebenfalls zum Herunterladen in Ihrer persönlichen Lernumgebung.