Produktvorgaben im Vergabeverfahren – was geht und was geht nicht?
ID | AVV_36607 |
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Kategorie | Ausschreibung & Vergabe – Vergabestelle |
Veranstalter | Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG |
Dauer | 10:00 bis 11:00 Uhr |
Vergabeverfahren sollen einen möglichst breiten Wettbewerb herstellen, um die beste Lösung für den Bedarf eines öffentlichen Auftraggebers zu finden. Eingeschränkt wird der Wettbewerb allerdings, wenn der öffentliche Auftraggeber schon in der Leistungsbeschreibung nur ein einziges Produkt als tauglich erachtet, um seinen Beschaffungsbedarf zu decken. Grundsätzlich sind solche „Produktvorgaben“ deshalb unzulässig. Wann trotzdem Produktvorgaben zulässig sind und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie in diesem Webinar.
Inhalte
- Überblick über die relevanten Vorschriften rund um Produktvorgaben
- Darstellung von Grundregeln und Ausnahmen
- Wann sind Produktvorgaben zulässig?
- Tipps für die Praxis
Ihr Nutzen
- Sie erhalten einen Überblick über die Funktionsweise von Produktvorgaben.
- Sie lernen, worauf Sie bei Produktvorgaben achten müssen.
- Sie können typische Fehlerquellen in der Praxis vermeiden.
Teilnehmende
Geeignet für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die Vergabeverfahren gestalten, Leistungsbeschreibungen erstellen müssen und einen Überblick über ihre Handlungsmöglichkeiten zu Produktvorgaben erhalten möchten.
Expert:innen
Dr. Corina Jürschik-Grau ist Rechtsanwältin und als Fachanwältin für Vergaberecht bei OPPENLÄNDER Rechtsanwälte mbB in Stuttgart seit vielen Jahren im Vergaberecht und im öffentlichen Wirtschaftsrecht als Partnerin tätig. Sie berät und vertritt öffentliche Auftraggeber bei der rechtssicheren Gestaltung von Vergabeverfahren und Bieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt dabei insbesondere im Verkehrsvergaberecht. Während der Corona-Pandemie hat sie eine Vielzahl von Dringlichkeitsvergaben zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs begleitet. Dr. Corina Jürschik ist Autorin mehrerer Fachpublikationen und Herausgeberin eines eigenen vergaberechtlichen Kommentars.
Dr. Joachim Ott ist Rechtsanwalt und als Fachanwalt für Vergaberecht bei OPPENLÄNDER Rechtsanwälte mbB in Stuttgart seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Vergaberecht sowie im Kartellrecht tätig. Er berät und vertritt regelmäßig öffentliche Auftraggeber bei der rechtssicheren Gestaltung von Vergabeverfahren und Bieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor den Vergabekammern der Länder und des Bundes sowie den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte. Daneben veröffentlicht Dr. Joachim Ott regelmäßig vergaberechtliche Fachbeiträge.
Technische Hinweise
Der Zugang zum Webinar erfolgt über die Software „Zoom“. Hier lassen sich Videokonferenzen auch ohne Anmeldung/Registrierung durchführen. Sie können das Programm entweder als Webanwendung oder als Anwendung auf Ihrem Computer starten, sollten Sie Zoom bereits installiert haben. Für eine optimale Verbindung benötigen Sie:
- eine aktuelle Version des Browsers Chrome (Empfehlung), Firefox oder Microsoft Edge
- eine stabile Internetverbindung
- ein Headset oder eingebaute bzw. angeschlossene Audioboxen an Ihrem PC/Notebook/Mac.
Die Zugangsdaten erhalten Sie vor dem Webinar in gesonderter Mail. Weitere technische Hinweise finden Sie ebenfalls zum Herunterladen in Ihrer persönlichen Lernumgebung.